Berufe
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Im Allgemeinen dient die Ausübung eines Berufes der Sicherung des Lebensunterhaltes. Die zur Ausübung eines Berufs erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse werden durch Ausbildung, Praxis oder Selbststudium erworben. Die Aufnahme in einen Berufsstand kann aber auch erfolgen durch Zuschreibung (adscription), etwa bei Erbfolge (z. B. als Bauer, zünftiger Handwerker), durch Gelöbnisse (Beamte) oder durch Ordination (Geistlicher). In einigen Berufen wird auf die sogenannte Berufung des/der Einzelnen besonderen Wert gelegt (zum Beispiel Pfarrer, Priester, aber auch Arzt, Lehrer, Apotheker, Richter). Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die Pflicht zur Arbeit im Rahmen des Ordo Socialis.
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